Verhütung

Nachfolgend werden Ihnen die wichtigsten Verhütungsmethoden dargestellt:

  • Antibaby-Pille (Erstverordnung)
  • 3-Monatsspritze
  • Kondom
  • Spirale
  • Verhütungsstäbchen

Unter Berücksichtigung Ihres Alters, Ihrer Familienplanung und möglicher Gegenanzeigen (Kontraindikationen) berate ich Sie zur jeweiligen Verhütungsmethode umfassend und individuell.

Verhütungsstäbchen - implantiertes hormonelles Verhütungsmittel


Hinweis: Verhütungskosten

Bis zum 22. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für verordnete Verhütungsmittel.

Für Frauen ab dem vollendeten 22. Lebensjahr kann bei nachgewiesener finanzieller Notlage eine Bezuschussung von Langzeit-Verhütungsmitteln über den Verhütungsmittelfonds Kreis Wesel oder Recklinghause oder Borken möglich sein.

Kostenübernahme von Langzeit-Verhütungsmitteln

Frauen ab dem vollendeten 22. Lebensjahr können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung für Langzeit-Verhütungsmittel erhalten.

Voraussetzungen sind:

  • gewöhnlicher Aufenthalt im Kreis Wesel
  • Vorliegen einer schwerwiegenden psychosozialen Notlage
  • Nachweis einer aktuellen wirtschaftlichen Notlage durch den Bezug existenzsichernder Leistungen (z. B. Bürgergeld nach SGB II, Leistungen nach SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz)

Bezuschusst werden ausschließlich Langzeit-Verhütungsmittel.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Beratung und Antragstellung erfolgt über donum vitae Unterer Niederrhein e. V. oder eine andere Schwangerschaftsberatungsstelle im Kreis Wesel.

Für den Beratungstermin werden benötigt:

  • Kostenvoranschlag Ihrer Frauenärztin bzw. Ihres Frauenarztes
  • gültiges Ausweisdokument
  • aktueller Nachweis über den Bezug existenzsichernder Leistungen

Nach Prüfung der Voraussetzungen wird ein Bewilligungsschein ausgestellt. Die Abrechnung erfolgt anschließend direkt über die Beratungsstelle.